Dieter Sommerfeld:


Die ältesten schriftlichen Nachrichten

Volkerzen in Dokumenten und Akten aus dem 15.-17. Jahrhundert

Ereignisse von überregionaler Bedeutung sind im Dorfe Volkerzen in der Geschichte nicht geschehen. Auch hat hier keine Kirche und keine Burg gestanden und von bösen Räubern oder Heiligen wird nichts berichtet. Es gab also nichts, was die Geschichtsschreiber und Chronisten für würdig hielten aufzuzeichnen und uns, der Nachwelt zu überliefern. Wer also etwas über die Geschichte erfahren und berichten wollte, mußte eigene Forschungen anstellen, und das haben wir gemeinsam mit Erhard und Inge Schäfer, der Verfasserin dieses Buches, getan. Bei einer intensiven Suche im Landeshauptarchiv Koblenz und im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden konnten dann auch einige Urkunden und Akten gefunden werden, in denen Volkerzen erwähnt wird. Aus manchen Dokumenten sind sogar Einzelheiten zu entnehmen, die uns einen Einblick in die Geschichte des Dorfes und das Leben der Vorfahren vermitteln.

Aus dem 15. Jahrhundert:

Die älteste urkundliche Erwähnung Volkerzens stammt aus dem Jahre 1473. Es handelt sich dabei um ein Testament, in dem Noltgin von Altenkirchen und seine Ehefrau Else dem Kloster Marienstatt eine Wiese in Volkerzen, damals noch Volkertzhusen geschrieben, vermachen. Ausdrücklich wird darin auch das Einverständnis aller Verwandten bestätigt, damit von diesen kein Einspruch erhoben werden kann. So soll die Wiese - gelegen zu Volkertzhusen in Aldenkircher Kirspel (Kirchspiel)- wie es wörtlich heißt, auch wirklich in den Besitz des Klosters kommen. Im zweiten Teil der Urkunde erfahren wir, daß Thiln von Volkerzen eine Wiese und 3 Morgen Land in den Sladen (Flurname Schladen) bei Hacksen, damals Haixhusen, gepachtet hatte. Es heißt dort nämlich, daß Gerhard von Hüttenhofen, der Sohn des Gerhards von Honneroth, dieses verpachtete Land auch dem Kloster vermacht. Leider ist die Urkunde aus dem Jahre 1473 stark beschädigt, so daß der Text nicht mehr vollständig lesbar ist. Professor Wolf Heino Struck hat den Text in "Das Cistertienserkloster Marienstatt" in unsere Schrift übertragen. Danach lautet der Text wörtlich:

"Noltgin von Aldenkirchen und Else, sin (frau,...) hant gemacht eyn ewich testament vur sich, vur ir eldern und ir kinder und vur irn irsten man Hen Becker van Wissen, Else, sin husfr(au), Johan, och Noltginß son, Heincze Koch und Kochs Irmdrud, sin husfr(au), Noltgin (...) Elsen aldern und Heinrich Klynkart, Noltgin Elsen irsten man, un (de) gegeven eyn wesen gelegen zu Volkertzhusen in Aldenkircher Kirspel und (...) verluwen myt dem erffe des gotzhuß vor 26 alb zu hauff na (...r)ade, want de wese dem erve gelegen und Katrina, Noltginß dochter, obiitt. Des ziinß vallet zom buwe 14 alb, der abdien 12 alb. - Itemdarzu het Gerhart van Hittenouen, Gerharcz sonvan Huynrode, et uxor sua Hille besast und gegeven 3 m. landtz und eyn cleyn (we)segen bii Haixhusen in den Sladen. Dy synt myt in den vorges (schrieben) zinß verleent Thiln van (Volke)rzhusen anno domini MoCCCCoLXXo tercio = 1473"

Aufgrund ihrer tiefen Frömmigkeit haben die Menschen damals den Klöstern sehr viel vermacht. Ihr starker Glaube ließ aber auch Wunder geschehen. Neben Hilgenroth und Marienstatt war im 15. Jahrhundert auch Marienthal ein vielbesuchter Wallfahrtsort. Von den Wundern, die aus Hilgenroth und Marienthal berichtet wurden, sind uns in den Mirakelbüchern eine Anzahl überliefert worden. Im Mirakelbüchlein von Marienthal wird von 81 Wundern berichtet, die sich dort in der Zeit von 1487 bis 1488 ereignet haben. Darunter wird auch eins beschrieben, das im Jahre 1488 einem Volkerzer Einwohner widerfahren ist. Da er damals todkrank war und die Vision hatte, die Muttergottes in Marienthal könne ihm helfen, ging er dorthin und wurde auch tatsächlich wieder gesund. Wörtlich heißt es in der Eintragung:


Item Teil von Volckertzen jst doit kranck gewest,und jn syner kranckheit wam eme vur, wie he sich solde geloben gen Mergendaell tzu unßrer lebenn frauwen. So balde he dat gedeit wart he gesont.


Aus dem 16. Jahrhundert:

Sicherlich noch gänzlich unbekannt war es bisher, daß Anfamg des 16. Jahrhunderts in Volkerzen eine Mühle gestanden hat.

1528 ist in den Renteirechnungen, das heißt in den Rechnungen über die Einnahmen der Grafen von Sayn, eine solche Mühle erwähnt. Nach der Eintragung handelte es sich dabei nicht um eine Oel- oder Lohmühle, die meistens sehr klein waren, sondern um eine Mahlmühle für Getreide, die der Mölner (Müller) in Volkerzen betrieb. Die Mühle wird später nicht mehr genannt, woraus man schließen muß, daß sie, wie wir es auch von andern Mühlen kennen, bald danach aufgegeben wurde. Ob Wassermangel oder ein Brand die Ursache war, ist nicht bekannt. Wo die Mühle gestanden hat, ist uns nicht schriftlich überliefert. Wir können aber davon ausgehen, daß sie auf der Flur Mölbenstadt gestanden hat. Der Flurnamen Mölbenstadt gibt uns nämlich den sicheren Hinweis auf einen Mühlenbau, denn er ist nicht anders zu deuten als eine Bezeichnung für das Land bzw. Flurstück, auf dem der Mühlenbau stand. "Mölben" kommt von Mühlenbau und "stadt" von stehen, steht oder stand. Wie bei vielen anderen Flurnamen, die oft auf Jahrhunderte zurückliegende Ereignisse hinweisen, hat sich mit der Zeit der Name und die Schreibweise wohl verändert, da man die ursprüngliche Bedeutung nicht mehr kannte. So ist auch die Bezeichnung Mölbenstadt zustande gekommen, obwohl sie nichts mit der Stadt zu tun hat.

Aus der Zeit nach 1530 sind uns in den Kirchenrechnungen auch schon einige Hinweise auf Bewohner erhalten geblieben. So wird in der Kirchenrechnung von Altenkirchen aus dem Jahre 1536 ein Patzen Johann von Volkertzhausen genannt, der Güter an die Kirche verpfändet hatte. Das war damals üblich. Die Kirche war lange Zeit die Institution, bei der man sich Geld lieh. Zum Pfand setzte man dann ein Stück Land als Sicherheit ein. Das Land wurde dann weiter bewirtschaftet, aber es mußten Zinsen gezahlt werden. Fast jeder Bauer hatte damals irgendwann Landstücke verpfändet, weil er der Kirche etwas schuldete. So werden 1580 aus Volkerzen, damals Folkerschen geschrieben, Claiß Emmrich, Pitz Hanners, Peters Rorich, Rorich und Korvs Johann in den Kirchenrechnungen genannt. Aus dem Namen ist allerdings nur selten ein Rückschluß auf die heutigen Bewohner von Volkerzen möglich, denn es handelt sich fast ausschließlich um Vornamen. Nur manchmal ist, wenn die Möglichkeit einer Verwechslung bestand, ein Zusatzname angegeben. So war wohl Pitz Hanners vom Bitzenhof vielleicht auch der 1536 erwähnte Patzen Johann, denn hier könnte eine mißverständliche Schreibweise vorliegen. Eine Rechtschreibung gab es damals noch nicht, der Pfarrer schrieb das auf, was er verstand und von dem er meinte, daß es richtig sei. 1580 und 1596 sind auch Leute aus Volkerzen in den Kirchenvisitationsprotokollen erwähnt. Darin wurden alle diejenigen verzeichnet, die sich moralisch etwas zu Schulden kommen ließen. Zum Beispiel ist dort 1596 Ennrichen der Annen Tochter aus Volkerzen eingetragen, weil sie mit Hermann aus Busenhausen ein uneheliches Kind hatte. Beide mußten je 6 Gulden Strafe zahlen. Eintragungen über uneheliche Kinder und Schlägereien finden sich in den Protokollen am häufigsten.

Aus dem Jahre 1574 ist uns ein Pachtvertrag erhalten, den das Kloster Marienstatt mit Sylvester Kremer aus Hacksen über Güter in Volkerzen geschlossen hat. Aus diesem Vertrag geht hervor, daß das Kloster Marienstatt doch über einige Besitzungen in Volkerzen verfügte und es ist naheliegend, daß das später erwähnte Mönchenhöfchen auch zum Kloster Marienstatt gehörte, obwohl hier auch andere Meinungen vertreten werden. In anderen Unterlagen wird nämlich von einem Gütgen, also kleines Gut oder Höfchen, berichtet. Aus dem oben genannten Vertrag geht allerdings nicht eindeutig hervor, daß es sich um einen Hof handelt. Darin wird von Erbschaft und Güter zum Erlenhahn berichtet, wobei allerdings auch vom Pächter verlangt wird, daß er diese in gutem Bau halten soll. Ungewöhnlich ist auch, daß der Pächter Sylvester Kremer auch bei der Jagd Treiberdienste machen muß. Ihm wird angedeutet, daß er die Ungelust (Steuern) und -falls es verlangt wird- auch Frondienste der Obrigkeit, also dem Grafen von Sayn, leisten soll. Dies wurde damals allgemein nur von ansässigen Bauern gefordert. Es spricht demnach doch viel dafür, daß es sich um das Mönchenhöfchen handelte.


Wörtlich in unserer heutigen Schreibweise heißt es in dem Pachtvertrag im ersten Teil:


Zum Erlen Hain

"Wir Johann von Wenden Abt zu Mergenstadt (Marienstatt) tun kund und bekennen mit diesem ausgeschriebenen Zettel für uns, unser Konvent und Nachkommen, daß wir in Nutz und urbar unseres Klosters desselbigen eigene Erbschaft und Güter, es sei Feld, Wiesen, Büsche, Heide, Weide besät und unbesät nichts davon ausgeschieden. So wie das zum Erlen Hahn bei Volkertzhausen (Volkerzen) gelegen ist dem Bescheid an Syvester Kremer von Hackhusen und Elisabeth eheliche Hausfrau verlehnt haben und hiermit verlehnen sieben Jahr lang nächst nach einander folgends und mit länger. Als und dergestalt, daß sie uns und unserem Kloster davon alle Jahr auf St. Martinstag, doch acht Tage danach unbefangen allhier gen Marienstadt liefern und handreichen sollen Drittenhalb Radergulden Hachenburgischer Währung und zwei Hühner. Dazu sollen wir Macht haben, daselbst auf unsere Gerechtigkeit des Walds drei oder vier Schweine (nach Erachtung jederzeit des Eckerns) mit aufzutreiben, die sie uns auch mit den ihrigen Hunden nicht verwehren sollen. Auch wenn wir im Jahr ansprechen würden uns ein Tag zu Mergendail (Marienthal) treiben mit Hilfe auszutragen soll er uns nicht verweigern. Und sollen dieselben unsere Erbschaft in gutem Bau erhalten Fluren, Rainen und steien halten und das ginge so jetzt und Wüstung ist, zu Feld machen"...

Im weiteren fordert das Kloster Marienstatt noch, daß der Pächter Obstbäume und Eichen als Ersatz für alte Bäume pflanzen sollte. Weiter wird darauf hingewiesen, daß Sylvester Kremer aus Hacksen als Pächter nichts von dem Gepachteten verleihen, versetzen oder verkaufen darf, und daß er auf Verlangen der Obrigkeit Frondienste leisten muß. Unterzeichnet wurde dieser Pachtvertrag von zwei Altenkirchener Bürgern und Mönchen aus Marienstatt. Auch zu Marienthal und Hilgenroth bestand bei manchen Einwohnern von Volkerzen eine Abhängigkeit. So ist in einer "Designatio einiger Güther und Gefälle zur Kirche Marienthal" aus dem Jahre 1574, in der die Kapelle ihre Forderungn von 453 Gulden aufführt, auch ein Volkerzer aufgelistet. Unter den 24 genannten, die zum Gefälle von Marienthal gehören bzw. von dort Besitzungen haben, wird auch Johengen zu Volkerzen genannt.

Aus einer Aufstellung aus dem Jahre 1583 geht hervor, daß von der Kapelle Hilgenroth der Pfarrer in Leuscheid unterstützt wurde. Es werden in dieser Liste einige Leute aufgezählt, deren Abgaben nach Hilgenroth und weiter nach Leuscheid gingen. Darunter war auch Ena zu Volkkertzhausen.

 

Aus dem 17. Jahrhundert:

Aus der Zeit nach 1600 sind uns schon mehr Nachrichten zum Dorf Volkerzen, aber auch zu den Einwohnern überliefert. In den Altenkirchener Kirchenbücher, der reformierten Kirchengemeinde, die mit dem Anfang des 17. Jahrhunderts beginnen, sind dann auch die Taufen und Eheschließungen aus Volkerzen verzeichnet. Im Heiratsregister sind vor 1615 eingetragen:

1607 Noltengen seeligem Ludwigs Sohn zu Volkerzen und Johannetta ... Hermanns Tochter zu Öltzen 1613 17.1. Ewald Weylandt Thomaß Betten zum Beuel nachgelassener ehelicher Sohn, Anna Teysen zu Volkerzen im Bitzhof nachgelassene eheliche Tochter. Weiter heiraten in diesem Jahre 1613 aus Volkerzen: Freyen Henrichs Tochter und Nölgen Ludwigs Sohn, Theis Pitzen Engerichs Sohn, Thönnies Hermanns Sohn,

1615 Engel seeligem Theisen im Bitzhof Sohn .... Dieser Eintrag ist, nach den Familienforschungen, die Brigitte Burbach, Hamm, durchführte, der erste Hinweis auf die Familie Hähner in Volkerzen. Der Sohn Theiß heißt erst Engels Theiß, später Theiß Hähner und wohnte dann in Busenhausen. Er dürfte der Stammvater der Familie Hähner sein.

Die ersten drei Taufeintragungen

1606 lassen Jacob und Maria von Volkerzen ein Kind auf den Namen Maria taufen. Aus Volkerzen sind Paten Nöltgen, Stringen Henrich Frau und Maria seeligem Theiß Tochter zu Volkerßen. 1608 lassen Johann zu Volkerzen und Emmel ein Kind auf den Namen Jacob taufen. Die Paten sind nicht aus Volkerzen.
1608 lassen Thöniß zu Volkerzen und Freyen lassen ein Kind auf den Namen Ängen taufen.

Wie aus den aufgeführten Auszügen zu ersehen, wurden damals auch in den Kirchenbüchern noch keine Zunamen eingetragen. Teilweise wurden Rufnamen bzw. Vornamen die wie Theis (von Mathias) und Thönis (von Antonius) später zu Nachnamen. Aber auch zusätzliche Angaben wie Berufe werden später zu Nachnamen. So wird die Familie Bitzhöfer wohl aus dem Volkerzer Bitzhof stammen.1609 ist z.B. im Taufregister, als Vater eines Täuflings, Noltgen der Schneider zu Volkerzen eingetragen. Aus dieser Bemerkung erfahren wir nicht nur, daß es 1609 in Volkerzen einen Schneider gab, sondern es kann sich daraus auch ein Familienname Schneider entwickelt haben. In Volkerzen ist eine Familie Schneider 1742 bei den Einwohnern verzeichnet. Möglich, daß diese eine derartige Tradition besitzt. Aus den Kirchenbüchern geht auch hervor, daß im Jahre 1607 der Älteste, was etwa unserem heutigem Kirchmeister entspricht, aus Volkerzen war und Thöniß hieß. Dieser Thöniß war also schon in einer exponierten Stellung. Noch bedeutender war die Stellung, die um 1675 Wilhelm Mäurer aus Volkerzen inne hatte. Er war nämlich Kirchspielrichter im Kirchspiel Altenkirchen. Wilhelm Mäurer hatte nach der damaligen Verwaltungsform die höchste weltliche, zum Teil auch kirchliche, Funktion im Kirchspiel inne. Dieser Wilhelm Mäurer, von dem wir nicht wissen wann er Kirchspielrichter wurde, scheint bei den Volkerzenern nicht unbedingt beliebt gewesen zu sein. Aus einem Strafregister von 1662 geht nämlich hervor, daß mindestens zwei Einwohner mit ihm bzw. seinen Leuten Ärger hatten. Von einem namens Wilhelm heißt es, er habe dem Wilhelm Mäurer eine Maulschelle gegeben. Warum er ihn ins Gesicht geschlagen hatte, wird in der Aufzeichnung nicht berichtet. Genau so wenig erfahren wir, ob dem Wilhelm die Sache die Strafe von einem Gulden wert war oder ob ihm seine Tat leid tat. Der andere namens Peter Schuhmacher hatte den Schäfer des Mäurer geschlagen und mußte dafür zwei Gulden zahlen. Wilhelm Mäurer war wohl sehr selbstbewußt, denn er wurde im gleichen Register mit erheblichen Strafgeldern mit erheblichen Bußgeldern belegt, weil er sich über verschiedene Anordnungen der Landesherrschaft hinweggesetzt hatte. Soweit es aus der überlieferten kurzen Information hervorgeht, hatte er wohl ohne Erlaubnis ein Haus abgebrochen. Es wurden ihm noch andere Delikte zur Last gelegt, die aber nicht ausführlich beschrieben werden.

Zwei Akten aus dem 17. Jahrhundert wurden in den Archiven gefunden, in denen sich die Landesherrschaft direkt mit Volkerzener Dingen beschäftigt bzw. beschäftigen muß.

1662 im April schreibt Nolgen des Ludwigs Sohn von Hacksen an den Herzog Johann Georg von Sachsen-Eisenach der durch Heirat an die Grafschaft Sayn Altenkirchen gekommen war:

Durchlauchtigster Fürst gnädigster Fürst und Herr wes maßen in Anno 1569 ich von Ihro Gnaden Herrn Graf Christian gezwungen worden mein hälbes Güttgen (kleines Anwesen) zu Folckertsheim nemlich acht morgen landts und zwen morgen wiesen für sechzig Reichstahler zu verkaufen und biß dahero keinen Heller noch Pfennig bekommen. Als bitte Euer Fürstl. Durchlaucht gantz underthänig mir zu solchem wider gnadig zu verhelffen. Hierüber gnädigste Resulution underthänigst erwardtent.

Aldenkirchen am 7. Aprill 1662 Euer Fürstliche Durchlaucht Nolgen S. Ludwigs Sohn zu Hachshausen.

Was war geschehen? Graf Christian von Sayn-Wittgenstein hatte in den Wirren des 30jährigen Krieges, als der letzte rechtmäßige männliche Erbe der Grafschaft Sayn gestorben war, Ansprüche auf die Nachfolge gestellt. Er war der Stiefbruder des letzten regierenden Grafen Ernst gewesen und wollte die weibliche Erbfolge nicht anerkennen. Er besetzte das Schloß Altenkirchen und wohnte dort. Aus dem Amt Altenkirchen, zu dem auch das Kirchspiel Altenkirchen gehörte und somit auch Volkerzen, versuchte er dann das nötige Geld für seine Hofhaltung zu bekommen, denn er selbst besaß praktisch kein Vermögen. Dabei hat er viele Höfe und Grundstücke aufgekauft, aber nie bezahlt. So wie auch das "Güttgen" in Volkerzen. Als Graf Christian 1662 Altenkirchen räumen mußte und der Herzog Johann Georg von Sachsen-Eisenach durch Einheirat die Regierung übernahm, forderten die Geschädigten das Land wieder zurück. Der Schreiber der für diese die Schreiben aufsetzte, scheint nicht ortskundig, offensichtlich hat er statt Volkerzen Folckertzheim verstanden und dann Folkertzheim geschrieben. Solche falschen Ortsnamen schreibt der gleiche Schreiber in anderen Unterlagen im übrigen häufiger. Ob der Bitte nach Rückgabe des eingezogenen Gutes entsprochen wurde, ist aus den bekannten Akten nicht zu entnehmen. 1664 wurde nochmal eine Zusammenstellung über alle Forderungen der Untertanen in dieser Sache aufgestellt und teilweise kommentiert, darin wird Volkerzen wieder richtig geschrieben. Zu den Forderungen ist nur angemerkt, daß Nolgen des seeligen Ludwigs Sohn wohl auch Land in Hacksen abgeben mußte. Sonst ist nichts weiter aus der Akte zu erfahren. 1694 besaß die Landesherrschaft noch eine Wiese in Volkerzen. Ob dieser Besitz aus dem vorhin genannten Gut stammte, oder sogar aus dem früher erwähnten Erbe des Klosters Marienstatt, war nicht mehr festzustellen. Jedenfalls geht aus einigen Schreiben, die zum Teil der damalige Landesherr Johann Wilhelm Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engeren und Westfalen, Graf zu Sayn - Wittgenstein, wie er sich nannte, selbst unterzeichnet hat, hervor, daß eine Wiese in Volkerzen verkauft werden soll. Interessiert an dem Kauf ist damals ein Commisario Müller gewesen. Da die erhaltenen Schriftstücke nur einen Teil aus einem größeren Schriftwechsel stammen, ist aus ihnen nicht mehr zu entnehmen, als daß die Wiese mehrfach geschätzt wurde. Wann und an wen letztendlich verkauft wurde, bleibt in dem Schriftstück unklar.

 

Quellen:
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Best. 340 hauptsächlich 340 - 1605/1608, 340 - 516, 343-1
Landeshauptarchiv Koblenz Best 30 u. 340/3 hauptsächlich 30 - 5252, 30 - 60
Kirchenbücher Altenkirchen Auszug bereitg.
Brigitte Burbach Hamm H. Gensicke -Landesg. d. Westerwaldes 1958
W. H. Struck -Das Cistercienserkloster Mariestatt 1965
K. Meisen Ein Mirakelbüchlein des 15. Jahrh... in An.d.Hist.Ver. f.d. Nrh. 1936
D. Sommerfeld Altenkichen aus dem Tagebuch einer Stadt u. i. Umgebung 1989